Mietbedingungen

Mietgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, fahrbereiten und technisch einwandfreien Pferdeanhänger mit  dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter unterweist den Mieter vor der Nutzung des Anhängers über die Funktionsweise. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger, die Fahrzeugpapiere und das Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.

 

Mietpreis /  Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Preislisten, welche online auf der Homepage www.horsetrailer-waltrop.de nachzulesen sind. Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers vollständig zu bezahlen. Die Kaution (100,-€) ist in Bar bzw per Vorabüberweisung zu hinterlegen.

Die vereinbarte Rückgabezeit ist unbedingt einzuhalten, ist diese ausnahmsweise nicht möglich, ist der Vermieter rechtzeitig vorher telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. Der zusätzliche Mietpreis ist so schnell wie möglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu entrichten.

 

Fahrzeugnutzung

Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob der von ihm eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des gemieteten Anhängers zu überprüfen.

Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen, ebenso wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Falls etwas anderes außer Pferde oder Tiere transportiert werden, muss die Ladung gegen Wegrutschen gesichert werden. Es ist auch untersagt gefährliche Stoffe, Gifte, Heizöle und Treibstoffe zu transportieren.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.

Bei zu transportierenden Pferden müssen diese zwingend eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Diese ist auf Verlangen des Vermieters vorzulegen.

Fahrten außerhalb  Deutschlands müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet werden.

 

Unfälle / Diebstahl / Brand

Nach einem Unfall,  Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen. Spätestens  bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

 

Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte der angemietete Mietgegenstand nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor. einen Ersatz zu stellen, ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Haftung  des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Reparaturkosten im Schadenfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

 

Rückgabe / Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters, samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör zurückzugeben.

Der Anhänger muss mindestens besenrein abgegeben werden. Falls dies nicht passiert, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale je nach Verschmutzung verlangen.

 

Versicherung

Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung mit 500€. Diese Selbstbeteiligung hat der Mieter im Versicherungsfall zu zahlen. Die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung ist auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Schäden am Anhänger, die der Mieter durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.

 

Datenschutzklausel

Der Mieter erklärt sich unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter  versichert, dass er die persönlichen Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.

 

Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.